Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat mit Mittwoch, den 17.03., für die Regierungsbezirke Oberbayern und Schwaben und die zuständigen örtlichen Landratsämter die Möglichkeit eines vereinsbezogenen Kindertrainings an Skiliften in festgelegten Trainingszentren geschaffen: Ausnahmegenehmigungen dafür können durch die Landratsämter erteilt werden.
Im Wortlaut heißt es: „Die jeweils zuständige Kreisverwaltungsbehörde kann für das Training von Kindern unter 14 Jahren, die Inhaber einer „Race-Card“ [des BSV] sind, unter bestimmten Bedingungen Ausnahmegenehmigungen nach § 28 Abs. 2 Satz 2 der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erteilen.“
„Wir sind froh, dass das Staatsministerium die Ausnahmegenehmigungen ermöglicht“, äußert sich BSV-Präsident Herbert John erleichtert nach der persönlichen Benachrichtigung durch den bayerischen Gesundheitsminister Klaus Holetschek. „Das war die nun schnellste Lösung, um den Kindern noch Trainingstage zu ermöglichen.“
Den Ausnahmegenehmigungen vorangegangen war der Stopp des laufenden Trainingsbetriebes am vergangenen Freitag und die Einreichung einer Klage durch den BSV am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof am Montag. „Durch die Nachricht des Gesundheitsministeriums gewinnen wir ein paar Tage Zeit, denn die Entscheidung über den Eilantrag und die Klage hätte auf jeden Fall noch mehrere Tage in Anspruch genommen“, ergänzt BSV-Geschäftsführer Wolfgang Weißmüller.
„Durch die Ausnahmegenehmigung wurde die ungerechtfertigte Ungleichbehandlung der Sportarten beseitigt, was zu begrüßen ist“, stellt Rechtsanwalt und Partner Wolfgang Schärfe von der Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft, welche den BSV vertritt, fest. Die Unterstützung des Verbandes in seinem Vorgehen durch die betroffenen Regionalverbände und Vereine sowie dem DSV war sehr groß. Deshalb freut sich der BSV umso mehr, den Kindern in den Clubs nun doch noch soweit es die Inzidenzwerte zulassen, Training auf Schnee zu ermöglichen.